|
Ärztliches Attest
Immer wieder werden wir erstaunt von unseren Gästen angesehen, wenn wir nach dem ärztlichen Tauchattest fragen. Oft ist ein Tauchattest nur zu Beginn einer Tauchausbildung gemacht und nie wieder erneuert worden. In vielen Tauchrevieren dieser Welt wird auch mit einem Haftungsausschluß oder mit einer Erklärung zum Gesundheitszustand gearbeitet. Diese können wir hier nicht akzeptieren! Das ärztliche Attest ist in Spanien gesetzlich vorgeschrieben und muß in schriftlicher Form vorliegen. Unter 40 Jahren ist das Attest 2 Jahre gültig, ab 40 Jahren nur 1 Jahr Gültigkeit. Wer ein solches Attest nicht mitbringt, kann die Untersuchung hier in der Costa Calma bei unserem Taucherarzt machen lassen. Die Tauchschule ist Mitinhaber der Druckkammergesellschaft Fuerteventura. Ein Druckkammerarzt hält 24h Bereitschaft.
Hier ein Auszug aus dem spanischen Gesetzestext. BOE num. 280, Boletin Oficial e Estado, Madrid, 14.10.97 Sicherheitsnormen für die Ausübung von Unterwasseraktivitäten. Kapitel 4 Vervollständigende Anordnung Artikel 25 Ärztliche Tauchuntersuchungen
1. Jeder Taucher, der sich in eine Überdruckumgebung begibt, braucht ein spezielles ärztliches Attest. 2. Dieses Attest oder vorherige Untersuchungen müssen von Ärzten sein, die über Titel und Diplome verfügen, die von offiziellen Organisationen ausgestellt sind und belegen, dass der Arzt über hyperbare und submarine Medizinkenntnisse verfügt. 3. Die periodischen Untersuchungen sind obligatorisch für die Erlangung von Titeln und Zertifikaten, die das Tauchen erlauben. Sie sind als offizielles Tauchtauglichkeitszeugnis ins Logbuch einzutragen. 4. Berufstaucher müssen jährlich ihre Untersuchung im Logbuch nachweisen.
|